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Homöopathie und die Kosten

Die erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, wenn Sie eine Rechnung für eine Privatkasse oder die Beihilfe benötigen.

Die homöopathische Behandlung (Ziff. 2 GebüH) entspricht einem Zeitrahmen von 30 Min.

Es wird der tatsächliche Zeitaufwand berechnet. Den aktuellen Stundensatz erfragen Sie bitte bei Terminvereinbarung. Ausarbeitungen von Erstanamnesen, bzw Repertorisationen werden zusätzlich einmalig mit einer Stunde berechnet. Rechnen Sie bitte für eine Erstanamnese mit 60-120 Minuten und für eine Folgenbehandlung mit 30-45 Minuten.

gebuehrenordnung_heilpraktiker_1.pdf (PDF, 0 KB)